Weiter nach den Osterferien – MSA und Unterricht!!!

Liebe Scharfenberger Eltern und Schüler*innen,

Wesentliche Informationen für den erwarteten Schulstart in Kürze:

1. Regulärer Unterricht in der gewohnten Form findet nach den Osterferien noch nicht statt, dies bedeutet, dass alle Lerngruppen in einem angemessenen zeitlichen Umfang weiterhin aus der Ferne – so gut es geht – weiter beschult werden.

Hinweis: An Tagen, an denen Abitur- oder MSA- Prüfungen abgehalten werden, bekommen die Schüler*innen zwar Aufgaben, können aber an diesen Tagen kein Feedback  erwarten, da die Lehrkräfte in die Prüfungen eingebunden sind.

2. Die schriftlichen Prüfungen des Abiturs bei uns am Mittwoch und Freitag der nächsten Woche finden statt. Beachten Sie dazu bitte meine Mail von gestern.

3. Die MSA-Prüfung in Deutsch wird vom 13.05. auf den 03.06.2020 verlegt.

4. Ab dem 27.05. soll berlinweit der Unterricht in den Kernfächern der 10. Jahrgänge wieder aufgenommen werden. An der Schulfarm finden am 27. und 28.04.  (5. Prüfungskomponente) und am 30.04. jedoch  Abiturprüfungen statt, so dass für die 10. Klassen lediglich am Mittwoch, dem 29.04., Unterricht angeboten werden kann, sofern dies personell zu realisieren ist. Am Freitag ist der 1. Mai, somit ein Feiertag, an dem keine Schule und kein homes-schooling stattfindet.

5. Ab dem 04.05. soll  ergänzender Unterricht für den 11. Jahrgang angeboten werden: Bis zu den Sommerferien sollen in den Leistungsfächern mindestens 3, in den Grundkursfächern mindestens 2 Präsenz-Termine neben dem weiter gehenden Home-Schooling durchgeführt werden. Über die genauen Termine für die einzelnen Kurse wird zeitnah informiert.

6. Klausuren im Q2: In den Leistungsfächern  soll mindestens eine Klausur geschrieben werden; in den Grundkursen ebenfalls. Sollte dies aus schulorganisatorischen Gründen nicht möglich sein, beruht die Notengebung in den Grundkursen nur auf den Leistungen, die im allgemeinen Teil erbracht worden sind.

7. Die Regelung, dass eine Note nur gegeben werden kann, wenn 6-8 Wochen am  Unterricht teilgenommen wurde, wird gerade „angepasst“.

8. Im Fernunterricht erbrachte Leistungen (Hausaufgaben, schriftliche Teile von Projektarbeiten o. Ä.) gehen grundsätzlich in den allgemeinen Teil ein.

9. Eine Bewertung als Klausurersatzleistung ist möglich, wenn der schriftliche  Teil einer Projektarbeit durch eine Präsentation der Ergebnisse ergänzt wird.

10. Sollte eine Schülerin/ein Schüler des 10. oder 11. Jahrgangs zu einer Risikogruppe gehören oder in einem Haushalt mit einer Person leben, die zu diesem Personenkreis gehört, ist dies der Schulleitung glaubhaft zu vermitteln, so dass dann die betroffene Schülerin/der betroffene Schüler, wenn Präsenztermine angesetzt sind, zu Hause bleiben darf und dort weiter fernbeschult wird.

In der nächsten Woche ist ein Schreiben zur Notengebung, Versetzung, Probejahr etc. in der Sekundarstufe I aus der Senatsverwaltung zu erwarten.

Sollten Sie noch Hinweise, Fragen oder Anregungen haben, zögern Sie nicht, sich an uns als Leitungsteam zu wenden.

Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße,

Gudrun Schmidt

Schulleiterin